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Aus der Not entstehen oft die besten Ideen. Und es werden Erfindungen gemacht, die die Welt wirklich braucht. Zumindest der schwäbische Teil davon. Deshalb erzählen wir dir, warum wir den Spätzle-Shaker und weitere Food-Shaker erfunden haben, die das selber Kochen wirklich vereinfachen.
Weil der damals 10-jährige Schüler Julien Hartung aus Tübingen so oft Käsespätzle essen wollte und im Hause Hartung vieles aus frischen Zutaten selbst gekocht wurde, musste die aufwendige Spätzlemacherei vereinfacht werden. Außerdem sollte die Küche sauberer bleiben. Für die als Journalistin berufstätige Mutter Susann Hartung war es besonders wichtig, dass die Sauerei beim Schaben und Spachteln des Spätzleteigs endlich ein Ende hat. Eine revolutionäre Vereinfachung des Spätzlemachens begann. Manche konservative Schwaben wollten es zunächst nicht wahrhaben, dass ihre heiligen Spätzle aus einer Flasche kommen können. Mit Skepsis wurde die Erfinderfamilie daher beäugt und kommentiert. Der Untergang der geschabten Spätzle wurde befürchtet. Doch als klar wurde, dass der Spätzle-Shaker zum Lieblings-Küchenhelfer in Tübinger Studenten-WGs geworden war, gab man der provokanten Neuerung den Segen. Hauptsache die Spätzle wurden selbst gemacht.
Die Lösung besagter Schüttelflasche wurde beim Einkaufen im Supermarkt entdeckt: Eine Plastikdose mit Erdnüssen wurde zum Mixbecher umfunktioniert. Durch den Deckel wurden mit dem 8er-Bohrer Löcher getrieben. Für das Mischen der Zutaten beim Shaken wurde eine Murmel zweckentfremdet. Als es mit dem Behälter sofort gelangt, den Teig zu schlagen und aus seinem durchlöcherten Deckel die Spätzle zu drücken, war der Spätzle-Shaker geboren. Das Gebrauchsmuster und Patent wurde sofort angemeldet. Zwischenzeitlich wird die innovative Shaker-Welt für das vereinfachte und kreative Kochen von mehreren der Familie Hartung erteilten Patenten und eingetragenen Marken sowie internationalem Designrechten geschützt. Leider wurden und werden die sogenannten "IP"-Rechte (IP=Intellectual Property = geistiges Eigentum) der beiden Erfinder immer wider durch Dritte verletzt. Die rechtlichen Wege sich zu wehren, müssen dann beschritten werden. Spaß macht das nicht, ist aber unvermeidbar, Schutzrechte müssen geachtet werden. Ihr Erhalt kostet jedes Jahr hohe Gebühren; es kann also auch deshalb nicht angehen, dass die Erfinder das bezahlen und andere das rechtswidrig ausnutzen. Geschützte Innovationen rechtswidrig auszubeuten schadet nicht nur dem betroffenen Rechteinhaber, sondern der ganzen Wirtschaft. Der dadurch in Deutschland angerichtete Schaden wird von den IHKs (IHK = Industrie- und Handelskammern) als immens bezeichnet. Wer Kenntnis von solchen Verletzungen hat, kann diese unter Wahrung seiner schützenden Anonymität bei den dafür vom Staat geschaffenen Meldestellen auf Basis des Hinweisgebergesetzes mitteilen. Das Bundesamt für Justiz hat dafür eine Online-Meldestelle geschaffen, die über den unten aufgeführten Link (bBitte Link kopieren) kontaktiert werden kann: https://bfj-hinweisgeberstelle.dataport.de/#/
Kein Wunder, denn bald zeigte sich, dass das von der Tübinger Familie entdeckte Shaker-Prinzip ausbaufähig ist. Denn es konnte auch auf andere Speisezubereitungen übertragen werden. Dafür musste weitere Entwicklungsarbeit geleistet werden: Passende Mixelemente mussten gefunden oder erfunden werden. Die auf die Flasche gedruckten Rezepturen mussten entwickelt, erprobt und als Druckbild auf die Rundflasche umgesetzt werden. Und die Düsenaufsätze samt Deckel mussten auf den jeweiligen Einsatzbereich des Shakers in der Küche angepasst werden und kostspielige Spritzgußwerkzeuge aus Edelstahl konstruiert und gebaut werden. Mit dem kompetenten und konkurrenzlosen Positionieren in dieser Nische des vereinfachten Kochens mit patentierten Food-Shakern wurde ein einmaliges Erfolgskonzept etabliert.